Das ist bei der BKK Merck ganz einfach. Wir zeigen Ihnen wie einfach das funktioniert und was Sie noch beachten sollten.
Für eine Krankenkasse sind die Leistungen zu 95% vorgegeben, doch wir machen mehr.
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Im Zuge des „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes“ durften die gesetzlichen Krankenkassen Selbständigen, Künstlern, Publizisten und sogenannten unständig Beschäftigten seit 1. Januar 2009 kein Krankengeld mehr bezahlen.
Aus diesem Grund führte die BKK Merck Wahltarife ein, mit denen sich dieser Personenkreis für den Fall der Arbeitsunfähigkeit absichern konnten. Mit dem „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ hat die Bundesregierung den Anspruch auf Krankgeld wieder aufleben lassen: Die Novelle wurde Anfang 2009 vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebracht und Mitte Juni vom Bundestag beschlossen.
Sie tritt ab 1. August 2009 in Kraft und sieht folgende Änderungen vor: Freiwillig versicherte Selbständige, unständig und kurzzeitig Beschäftigte können sich dann wieder ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch zum allgemeinen Beitragssatz absichern. Darüber hinausgehende Absicherungswünsche können über Zusatzversicherungen oder Wahltarife realisiert werden. Versicherte der Künstlersozialkasse haben ab der siebten Woche weiterhin Anspruch auf „gesetzliches“ Krankengeld.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes enden bestehende Wahltarife. Der oben genannte Personenkreis kann dann neu entscheiden, ob er sich zum allgemeinen Beitragssatz versichert oder eine andere Absicherung wählt. Dazu hat ihnen der Gesetzgeber eine Bedenkzeit bis zum 30.09.2009 eingeräumt. Selbstverständlich wird durch Übergangsregelungen sichergestellt, dass Kranke auch über den 01.08.2009 hinaus finanziell abgesichert sind. Unsere Kundenberater beraten Sie gerne unter 06151/728940.