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Fit@Merck Hürdenläuferin

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Fit@Merck

Das Aktivprogramm Ihres Unternehmens

Merck blau

(gültig ab 01. Juni 2010)

Ein bedeutender Baustein des Merck Gesundheitsmanagements ist das  Aktivprogramm Fit@Merck. Seit einigen Jahren haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses besondere Sportangebot bereits genutzt, um sich fit und gesund zu halten.

In den nächsten Zeilen möchten wir Ihnen das Aktivprogramm Fit@Merck vorstellen und haben die wichtigsten Fragen für Sie bereits beantwortet.

Was ist Fit@Merck?

Fit@Merck ist ein Aktivprogramm von Merck für seine Beschäftigten. Ziel ist es, möglichst vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit anzubieten, sich körperlich fit und gesund zu halten.

Warum Fit@Merck?

Um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, ist es Merck schon seit vielen Jahrzehnten wichtig, der Belegschaft attraktive Angebote zu bieten.
Ein wertvoller Baustein daraus ist das Programm Fit@Merck. Ziel ist es, die Gesundheit der Belegschaft zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern.

Wer kann an Fit@Merck teilnehmen?

Jeder Beschäftigte von Merck in Deutschland (inklusive allenTochtergesellschaften) kann an diesem Programm teilnehmen. Voraussetzung ist ein laufendes Arbeitsverhältnis, das nicht auf unter sechs Monaten befristet ist.

Wo kann ich an Fit@Merck teilnehmen?

Sie können in allen Einrichtungen trainieren, die unter dem Link "Gesundheitspartner" eingetragen sind. Weitere Gesundheitspartner können auch zu einem späteren Zeitpunkt dieser Vereinbarung beitreten und sich in die Datenbank aufnehmen lassen.

Mein Studio ist noch nicht dabei, was mache ich jetzt?

Sie möchten gerne in der Nähe Ihres Wohnortes trainieren, aber Ihr gewünschter Gesundheitspartner ist noch nicht  eingetragen? Grundsätzlich kein Problem! Jedes Studio oder Rehazentrum kann Fit@Merck anbieten, wenn es die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung erfüllt und akzeptiert.

Wie kann ich an Fit@Merck teilnehmen?

Insgesamt gibt es zwei Teilnahmemöglichkeiten. Entweder der Besuch von Gesundheitskursen oder bezuschusste Präventionsmaßnahmen im Rahmen einer Mitgliedschaft (gilt für ein laufendes Jahr)

  1. Gesundheitskurse
    Bei allen teilnehmenden Gesundheitspartnern können Sie  an einer vorgegebenen Auswahl an Präventionskursen teilnehmen. An welchen Kursen Sie teilnehmen können, erfragen Sie direkt im Studio (Kurse müssen krankenkassenzertifiziert sein).
    Insgesamt können im Jahr bis zu drei Kurse (je zehn Einheiten) besucht werden.
    Ein Kurs ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten befristet. Werden diese zehn Einheiten nicht erfüllt, fällt ein Eigenanteil von 30 Euro an.

  2. Bezuschusste Präventionsmaßnahme im Rahmen einer Mitgliedschaft
    Sollten Ihnen drei Kurse im Jahr zu wenig sein, können Sie auch Mitglied werden und bekommen einen Teil des Jahresbeitrages erstattet. Insgesamt zahlt Merck bis zu 195 Euro für ein laufendes Jahr. Voraussetzung sind min. 30 Trainingseinheiten (rückwirkend für maximal ein Jahr), die Sie in dieser Zeit nachweisen müssen (eine Kopie des laufenden Mitgliedschaftsvertrages ist ebenfalls unbedingt erforderlich). Das laufende Jahr beginnt ab dem Tag der ersten nachgewiesenen Trainingseinheit (nicht Kalenderjahr, nicht Beginn Mitgliedschaft!)

Welche Kosten kommen auf mich zu?

  • Kurskosten: Die Kosten für die Kurse werden von Merck übernommen. In einigen Studios wird allerdings ein Eigenanteil fällig (siehe Homepage).
  • Kaution: In jeder Einrichtung werden zu Kursbeginn 30 Euro Kaution eingezogen. Diese Kaution wird nach dem Absolvieren von 10 Trainingseinheiten zurückgezahlt. Als Nachweis gilt der Merck Teilnahmebogen oder ein EDV Ausdruck des Studios.
  • Abbruchkosten: Sind bei einem Kurs nicht alle zehn Einheiten erfüllt, fällt ein Eigenanteil von 30 Euro an.
  • Bezuschusste Präventionsmaßnahme im Rahmen einer Mitgliedschaft: Eine Studiomitgliedschaft wird mit bis zu 195 Euro im Jahr bezuschusst, wenn 30 Trainingseinheiten vom Gesundheitspartner nachgewiesen werden (Bescheinigung des Studios erforderlich). Das laufende Jahr beginnt mit der ersten nachgewiesenen Trainingseinheit auf dem Teilnahmebogen.

Bis wann kann ich den Teilnahmenachweis einreichen?

  • Den Zuschuss für eine Mitgliedschaft können Sie rückwirkend für max. ein Jahr einreichen.
  • Einzureichen ist der Teilnahmenachweis und die Kopie des Mitgliedschaftsvertrages, sowie ein Zahlungsnachweis bei Bianca Worms, HPC: F133, 011.

Wie melde ich mich an?

In der Datenbank sieht man alle Reha-Zentren und Fitness-Studios, in denen man sich sportlich betätigen kann. Eventuell anfallende Eigenbeteiligungen sind hier ebenfalls zusammengetragen.

Die Anmeldung ist ganz einfach! Sie suchen sich einen teilnehmenden Gesundheitspartner aus und melden sich dort zu einem der möglichen Kurse an. Vor Ort erhalten Sie dann einen Teilnahmebogen.

Möchten Sie lieber trainieren, so oft wie es Ihnen beliebt? In diesem Fall schließen Sie eine Mitgliedschaft bei dem Studio Ihrer Wahl ab. Auch hier ist es unbedingt notwendig, dass der Gesundheitspartner die Merck-Rahmenvereinbarung schriftlich akzeptiert.

Wie erhalte ich mein Geld?

Folgende Unterlagen benötigen wir, um Ihnen einen Zuschuss auszahlen zu können:

  1. Teilnahmenachweis über 30 Einheiten (unterschriebener Teilnahmenachweis oder Ausdruck des Studios mit Auflistung der Daten). Bitte beachten Sie, dass nur Trainingseinheiten nach dem 01.Juni 2010 angerechnet werden können.

  2. Eine Kopie des gültigen noch laufenden Mitgliedschaftsvertrages (Halbjahresverträge werden mit der Hälfte 97.50 Euro bei 15 Trainingseinheiten bezuschusst).

  3. Zahlungsnachweis (Kopie Kontoauszug)

  4. Alle Unterlagen per Hauspost an: BKK Merck, Frau Worms, F133/011

Und wenn ich noch Fragen habe?

Für weitere Informationen stehen Ihnen Bianca Worms (06151 72 6838) und Tom Müller (06151 72 9338) gerne zur Verfügung.
Auch interessierte Gesundheitspartner werden hier ausführlich beraten.

Alle Informationen finden Sie auch unter www.bkk-merck.de/gesundheitsseite

Zusatzinformation Access-Keys: