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Home > Gesundheitsseite > Vorsorge/Früherkennung > Hautkrebsvorsorge/Hautkrebsscreening

Hautkrebsvorsorge/Hautkrebsscreening

Seit dem 01. Juli 2008 haben alle gesetzlich versicherten Personen ab 35 Jahren, alle 2 Jahre einen Anspruch auf Hautkrebsvorsorge bei einem entsprechend zugelassenen Haut- oder Hausarzt.

 

Kostenübernahme

Hierbei ist zu beachten, dass auch bei der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge private Mehrkosten (z.B. eine Untersuchung mit der Lupe, Videodokumentation und Sonstiges) entstehen können. Diese Leistungen sind nicht im Rahmen der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge enthalten. Sprechen Sie ihren Arzt vorher an.

 

Zusatzinformation Access-Keys: