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Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Kind mit PusteblumeErkrankt ein versichertes Kind (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind), so erhalten Sie als BKK-Mitglied – sofern Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben – Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt.

Zusatzinformation Access-Keys: