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Home > Leistungen > Leistungen A-Z > Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Solidarität und UnterstützungBKK-Mitglieder (einschließlich der Angehörigen) sind auch pflegeversichert. Für die meisten Leistungen ist die individuelle Pflegestufe maßgebend [Stand: 15.01.2010]:

I = erheblich Pflegebedürftige
II = Schwerpflegebedürftige
III = Schwerstpflegebedürftige.

Erbringen Pflegekräfte, z.B. von Sozialstationen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sind je Kalendermonat folgende Leistungen vorgesehen:

I = 450 Euro
II = 1.100 Euro
III = 1.550 Euro, ggf. bis 1.918 Euro mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf.

Das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen beträgt monatlich in Stufe

I = 235 Euro
II = 440 Euro
III = 700 Euro.

Bei einer vollstationären Pflege werden für den pflegebedingten Aufwand monatlich folgende Kosten übernommen:

I = 1.023 Euro
II = 1.279 Euro
III = 1.550 Euro, ggf. bis 1.825 Euro bei außergewöhnlich hohem und intensiven Pflegeaufwand.

Hilfe bei der Suche nach der richtigen Pflegeeinrichtung oder dem richtigen Pflegedienst gibt es hier.

Zusatzinformation Access-Keys: