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Arzneimittel

Thermometer und TablettenIhr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus. Allerdings können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden. Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.

Möglichkeiten der Erstattung

Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), dürfen leider nicht erstattet werden.

Zuzahlungsgünstigere Alternativen bei Medikamenten

Verordnet ein Arzt ein Medikament über den sogenannten Fest- oder Höchstpreisen, haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Fragen Sie deshalb nach Alternativen.

Zuzahlung

Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag.

Zusatzinformation Access-Keys: