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Heil- und Hilfsmittel

Heil- und Hilfsmittel

Die BKK übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen.

Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10% des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte.Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln) ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.

Neue Suchfunktion für Hilfsmittel

Hilfsmittel helfen Ihnen schneller wieder gesund zu werden oder eine gesundheitliche Einschränkung auszugleichen. Dass Sie in Zukunft noch einfacher Rollstühle, Badewannenlifter, Pflegebetten, Bandagen und Co. finden, haben wir eine neue Funktion installiert. Klicken Sie Sie einfach auf unsere Suchfunktion, geben Sie die entsprechenden Angaben ein und schon erhalten Sie ein Ergebnis.

Suchfunktion: Anbieter für Hilfsmittel in Ihrer Region finden

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