Das ist bei der BKK Merck ganz einfach. Wir zeigen Ihnen wie einfach das funktioniert und was Sie noch beachten sollten.
Für eine Krankenkasse sind die Leistungen zu 95% vorgegeben, doch wir machen mehr.
Übersicht über unsere Leistungen
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Erkrankt ein versichertes Kind (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind), so erhalten Sie als BKK-Mitglied – sofern Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben – Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt.