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Home > Leistungen > Leistungen A-Z > Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung

Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung

lächelndes MädchenBei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der BKK-Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.

Ihre BKK beteiligt sich an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.

Der Festzuschuss beträgt 50% des für die jeweilige Regelversorgung festgelegten Betrages. Er erhöht sich um 20%, wenn Sie in jedem der vergangenen 5 Jahren eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10%.

Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Implantate.

Wie hoch ist mein persönlicher Festzuschuss?

Fragen Sie einfach vor Behandlungsbeginn Ihre BKK.

Bei wesentlichen Funktionseinschränkungen (Kiefer-/Zahnfehlstellungen) übernimmt die BKK für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr 80% der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung. Sie erstattet den Restbetrag, wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen wird.

Unsere besonderen Angebote zu Zahnersatz und Prophylaxe

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