Das ist bei der BKK Merck ganz einfach. Wir zeigen Ihnen wie einfach das funktioniert und was Sie noch beachten sollten.
Für eine Krankenkasse sind die Leistungen zu 95% vorgegeben, doch wir machen mehr.
Übersicht über unsere Leistungen
Elektronische Gesundheitskarte:
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Sie möchten unser Mitgliedermagazin in Zukunft gerne in digitaler Form per E-Mail bekommen?


Der Weg zur BKK Merck ist ganz einfach und unbürokratisch. Zu beachten sind lediglich 2 Schritte. Sehen Sie selbst.
Sie kündigen möglichst noch im gleichen Monat die Mitgliedschaft bei Ihrer jetzigen Krankenkasse und lassen sich eine Kündigungsbestätigung zu senden. Klicken Sie auf Kündigungsmuster und Sie sehen wie einfach das geht.
Laden Sie unseren ausfüllbaren PDF-Antrag herunter, tippen Sie Ihre Daten mit Maus und Tastatur ein, drucken Sie den Aufnahmeantrag aus und schicken Sie uns den unterschriebenen Antrag zusammen mit der Kündigungsbestätigung:
BKK Merck
Frankfurter Straße 133
64293 Darmstadt
Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitliches Kassenwahlrecht. Sie können Ihre bisherige Krankenkasse zum Ende des übernächsten Kalendermonats schriftlich kündigen.
Beispiel
Ihre Kündigung geht am 10.01. bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ein.
Bei einem Krankenkassenwechsel gilt eine generelle gesetzliche Bindungsfrist von 18 Monaten.
Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall entfällt die Bindungsfrist von 18 Monaten.
Wenn sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen (z. B. Azubis) oder in den letzten 18 Monaten nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren (z. B. familienversichert) können Sie sich sofort ab Beginn der Beschäftigung bei uns versichern.
Auch wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, in Rente gehen oder arbeitslos werden, können Sie selbstverständlich bei der BKK Merck versichert bleiben.