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Home > Wichtige Daten > Fälligkeiten der Beiträge

Fälligkeiten der Beiträge

GSV-Beiträge (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Der Beitragsnachweis muss so rechtzeitig eingereicht werden, dass er der Einzugsstelle zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge vorliegt. Für das Jahr 2011 ergeben sich daraus folgende Termine:

Beitragsmonat
Beitragsnachweis
Beitragszahlung
Januar
25.01.2011
27.01.2011
Februar
22.02.2011
24.02.2011
März
25.03.2011
29.03.2011
April
21.04.2011
27.04.2011
Mai
25.05.2011
27.05.2011
Juni
24.06.2011
28.06.2011
Juli
25.07.2011
27.07.2011
August
25.08.2011
29.08.2011
September
26.09.2011
28.09.2011
Oktober
25.10.2011
27.10.2011
November
24.11.2011
28.11.2011
Dezember
23.12.2011
28.12.2011

 

Bei der Feststellung der drei letzten Bankarbeitstage des Monats ist wichtig, dass sowohl der 24. Dezember, als auch der 31. Dezember eines Jahres nicht als bankübliche Arbeitstage gelten.

  • Bei Scheckzahlung muss die Einreichung so rechtzeitig erfolgen, dass die Wertstellung des Schecks auf unserem Bankkonto spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgen kann.
  • Die Beitragsnachweisungen sind so zu übermitteln, dass diese spätestens ein Tag vor dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt bei uns vorliegen.
  • Sollte für einen Lohnabrechnungszeitraum kein Beitrag zu zahlen sein (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst), dann bitten wir um Übersendung einer Beitragsnachweisung mit 0,00 € Beitrag.
  • Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Arbeitsverdienst.
  • Bitte geben Sie bei Überweisungen und auf den Beitragsnachweisungen immer Ihre Betriebsnummer an!

 

Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.

Zusatzinformation Access-Keys: